Allgemeine Haus- und Hallenordnung für Gebäude, Einrichtungen und Grundstücke des Hochschulsports der Universität Greifswald

Zur Gewährleistung eines geordneten Universitätsbetriebes erlässt der Leiter des Hochschulsports aufgrund von § 84 Abs. 6 LHG M-V vom 25. Januar 2011 (GVOBl M-V 2011, S. 18), zuletzt

geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2016 (GVOBl M-V S. 550, 557), für

die Einrichtungen des Hochschulsports der Universität folgende Hausordnung:

§ 1 Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Greifswald sowie alle Besucher*innen, Gäste und sonstige Dritte in den von der Universität genutzten Gebäuden. Ausgenommen hiervon sind Räume, Gebäude und Grundstücke des Universitätsklinikums.

§ 2 Hausrecht

  1. Das Hausrecht wird von der/dem Rektor*in ausgeübt.
  2. Hausrechtsbeauftragte üben das Hausrecht im übertragenen Recht aus. Aufgrund der Übertragung sind sie insbesondere befugt, in ihrem Zuständigkeitsbereich Hausverbote zu erteilen.
  3. Die Übungsleitenden sind durch den Leiter des Hochschulsports mit dem Hausrecht für die Einrichtungen des Hochschulsports beauftragt.

§ 3 Allgemeines

  1. In sämtlichen Gebäuden, Einrichtungen und auf dem Sportplatz des Hochschulsports besteht Alkohol- und Rauchverbot.
  2. Die Verwendung von Glasflaschen im Hallenbereich ist untersagt.
  3. Den Anweisungen der Übungsleitenden sind Folge zu leisten.
  4. Sämtliche Schäden an Gerätschaften und den Räumlichkeiten sind den Übungsleitenden oder dem Hochschulsport zu melden.
  5. Verletzungen und Unfälle sind innerhalb von 3 Tagen dem Hochschulsport anzuzeigen. Es ist ein Arzt aufzusuchen. Formulare und Hinweise sind auf der Webseite des Hochschulsports zu finden (sport.uni-greifswald.de).
  6. Es wird keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen und Kleidungsstücken übernommen.

§ 4 Umgang Hallen, Sportplatz, Einrichtungen und Geräte

  1. Der Hallenbereich/Sportplatz kann nur nach Buchung eines Kurses und dann in diesem Rahmen genutzt werden.
  2. Sämtliche Einrichtungen und Gerätschaften des Hochschulsports sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
  3. In den Hallen des Hochschulsports sind die dafür vorgesehenen Schuhe zu tragen (keine schwarzen/leicht abreibenden Sohlen).
  4. Nach Kursende ist das gesamte Material an den dafür vorgesehenen Platz zu räumen.
  5. In allen Hallen des Hochschulsports ist die Verwendung von Haftmitteln untersagt.
  6. Der Sportplatz ist auf den jeweiligen Bereichen nur mit entsprechendem Schuhwerk zu betreten.
    1. Die Verwendung von Fußballschuhen mit Stahlstollen ist untersagt.
    2. Die Verwendung von Spikes auf der roten Tartanbahn ist gestattet.
  7. Nach Verlassen des Sportplatzes ist die Flutlichtanlage durch die Übungsleitenden auszuschalten.

§ 5 Fundsachen

Fundgegenstände sind im Büro des Hochschulsports in der Hans-Fallada-Straße 11 oder in der Zentralen Poststelle der Universität abzugeben. Grundsätzlich sind die Fundsachen beim Hochschulsport anzuzeigen.

§ 6 Ahndung von Verstößen

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung kann Hausverbot erteilt werden.

§ 7 Gleichstellungsklausel

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen in weiblicher wie in männlicher Form.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Einrichtungen und Grundstücke des Hochschulsports der Universität Greifswald tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft.

 

Greifswald, den 01. Mai 2022

Der Leiter des Hochschulsports
der Universität Greifswald
Michael Bödow