Voraussetzungen für die Teilnahme am Hochschulsport
Stand: 06.02.2024, Änderungen vorbehalten!
Stichwort | Hinweis |
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Teilnahmeberechtigung | Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden und Bedienstete der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald. Bei ausreichend angebotenen Plätzen können auch Studierende anderer Hochschulen und Externe z. B. ehemalige Mitarbeiter*innen und Alumni am Hochschulsport teilnehmen. |
Einschreibungszeitraum | Der Beginn der Einschreibungen wird auf der Internetseite bekannt gegeben. |
Stornierung | Es besteht eine zweiwöchige Stornierungsfrist ab Beginn der Online-Einschreibungszeit. Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail unter Angabe der Kursnummer und des Namens an hochschulsport@uni-greifswald.de gesendet werden. Ein Rücktritt vom Kurs nach der Stornierungsfrist kann nur bei langer verletzungs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit gegen Vorlage eines Attestes innerhalb der ersten 5 Wochen nach Beginn der Online-Einschreibungszeit erfolgen. Die Gebühr wird anteilig für die nicht mehr wahrnehmbaren Termine erstattet. Für Sonderveranstaltungen wie Workshops, Turniere gibt es keine Stornierungsmöglichkeit. Es ist jedoch möglich, einen Ersatz zu benennen. |
Übungsleiter | Unsere Kurse werden von vertragsmäßig gebundenen Übungsleitenden angeleitet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. |
Gebühren | Als Grundlage der Gebührenberechnung dient die angebotene Gesamtstundenzahl des Kurses für den jeweiligen Zeitraum. Die Gebühren gelten pro Person, Ausnahmen werden bei den Sportarten angezeigt. Die Gebühren finden Sie bei den jeweiligen Sportarten. Die Gebühr wird in der Regel im Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte die Lastschrift zurückgebucht werden, wird dem Teilnehmenden die entstandene Bankbearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Rückzahlungen von Kursgebühren: siehe „Stornierung“ und „Ausfall von Kursstunden“. |
Ausfall von Kursstunden | Ein kurzfristiger Ausfall von Kursstunden (z.B. wegen Krankheit der Kursleiterin/des Kursleiters) verpflichtet den Hochschulsport nicht zum Nachholen der Kursstunde bzw. zur Rückzahlung von anteiligen Kursgebühren. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt nur, wenn der Kurs nicht zustande kommt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der ausgeschriebenen Kurse. |
Ausfall von Kursstunden bei witterungsabhängigen Angeboten (u.a. Wassersportarten, Spielsportarten) | Bei diesen Angeboten besteht kein Erstattungsanspruch, wenn die Bedingungen eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Durchführung nicht gestatten. Dazu gehören u.a. zu starker Wind, Unwetter, Unbespielbarkeit eines Platzes. Nach Möglichkeit wird versucht einen sportlichen Ausgleich zu finden. |
Versicherung | Studierende und Angestellte sind nur bei ausgewiesenen Veranstaltungen des Hochschulsports über die Unfallkasse M-V versichert. Freie Spielkurse, Flats und Turnierveranstaltungen sind nicht über die Unfallkasse M-V versichert. Betriebsfremde und Beamte/Beamtinnen unterliegen nicht dem allgemeinen Versicherungsschutz. Empfohlen wird allen Sporttreibenden, sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung zu vergewissern. |
Haftung/ Haftungsausschluss | Aus der Teilnahme am Hochschulsport sind keinerlei Haftungsgründe gegen die Universität oder ihre Bediensteten über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Die Benutzung der Sportanlagen und der Einrichtungen des Hochschulsports, sowie kommunaler und sonstiger Sportplätze oder -hallen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder das Land noch die Universität haften für Unfälle, Schäden irgendwelcher Art, bei Diebstahl etc. |
Programmänderungen | Bei allen Angeboten sind Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor der Einschreibung in unserem Sportprogramm. |
Kurskontrollen | Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme an den Sportangeboten Kontrollen durch die Mitarbeitenden unterliegt! |