Überlassung und Vermietung der universitätseigenen Sportstätten
1. Entgeltfreie Überlassung
Die Sportstätten der Universität Greifswald können für besondere Zwecke im Rahmen der geltenden Ordnung:
entgeldfrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen dazu an: kursplanung(at)uni-greifswald.de
2. Vermietung
Im Kern sind zwei Arten der Vermietung möglich:
- Kurzzeitvermietung (umsatusteuerpflichtig), z.B. für einzelne oder wenige Termine (Sportevent, privates Training, Feiern) oder
- Langzeitvermietung (umsatusteuerbefreit), welche ab einem Zeitraum von 6 Monaten greifst
Für eine Vermietung ist i.d.R. ein Mietvertrag nötig. Wenden Sie sich bei Vermietungsanfragen bitte frühzeitig (mind. zwei Wochen im Vorraus) an kursplanung(at)uni-greifswald.de.