Überlassung und Vermietung der universitätseigenen Sportstätten

1. Entgeltfreie Überlassung

Die Sportstätten der Universität Greifswald können für besondere Zwecke im Rahmen der geltenden Ordnung:

https://www.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organisation/1.2.5_Satzungen_und_Formulare/Satzungen/Benutzungsordnungen/Ordnung_UEberlassung_HSRaeume_25.08.2022.pdf

entgeldfrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen dazu an: kursplanung(at)uni-greifswald.de

2. Vermietung

Im Kern sind zwei Arten der Vermietung möglich:

  • Kurzzeitvermietung (umsatzsteuerpflichtig), z.B. für einzelne oder wenige Termine (Sportevent, privates Training, Feiern) oder
  • Langzeitvermietung (umsatusteuerbefreit), welche ab einem Zeitraum von 6 Monaten greift

Für eine Vermietung ist i.d.R. ein Mietvertrag nötig. Wenden Sie sich bei Vermietungsanfragen bitte frühzeitig (mind. zwei Wochen im Vorraus) an kursplanung(at)uni-greifswald.de.